Seit 2014 haben ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für einen befristeten Zeitraum zu vereinbaren. Berufstätige pflegende und unterstützende Angehörige fühlen sich manchmal so, als hätten sie eigentlich 2 Jobs gleichzeitig – beides miteinander zu vereinbaren, kann ein Kraftakt sein. Und beide Aufgaben sind wichtig – ihr Beruf trägt oft zum eigenen Wohlbefinden bei, bringt finanzielle Sicherheit und soziale Kontakt zu Kollegen.
Und es gibt Wege, wie Sie mit dem Druck fertig werden können. Auf der Arbeit können verschiedene Unterstützungsmöglichkeit notwendig sein: Die Möglichkeit zu telefonieren um nach Ihren Angehörigen zu sehen oder einen freien Nachmittag um Ihre Angehörigen zum Arzt zu fahren.
Die gute Nachricht: Es gibt einige Möglichkeiten, Pflege und Beruf zu vereinbaren – individuelle Lösungen Ihrer Arbeitgeber und gesetzliche Ansprüche auf Pflegezeiten.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer:
Viele Arbeitnehmer haben folgende Ansprüche:
- ein Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeitsgesetz) in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen
- ein Recht auf Freistellung von der Arbeit für max. 10 Tage, wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird und die Versorgung organisiert werden muss (Freistellung nach Pflegezeitgesetz)
- ein Recht auf Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Gesetze und Ansprüche.
Ob Sie einen Anspruch auf diese und weitere Rechte haben, hängt sehr davon ab, welches Beschäftigungsverhältnis Sie haben. Selbstständige, Leiharbeiter oder Freiberufler sollten sich deswegen von Pflegeberatungsstellen beraten lassen. Auch für kleine Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern gelten andere Regelungen.
Individuelle Lösungen
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten, können Ihnen Arbeitgeber weitere Möglichkeiten anbieten, um Pflege und Beruf zu vereinbaren. In Ihrem Arbeitsvertrag und den Regelungen Ihres Unternehmens können Sie weitere Informationen dazu finden.
Solche individuellen Lösungen können zum Beispiel flexible Arbeitszeitgestaltung sein, Arbeitszeitkonten, Gleitarbeitszeiten oder die Möglichkeit sich in Notfällen einige Stunden frei zunehmen. Wenn solche Regelungen nicht in Ihrem Vertrag stehen, scheuen Sie sich nicht, ein Gespräch mit Ihrem Unternehmen zu suchen, wenn dies angemessen ist.
Manche Unternehmen bieten auch eine Auszeit vom Beruf für einige Zeit an (beispielsweise durch ein Sabbatical / Urlaubsjahr). Dadurch können Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber halten und können nach der Auszeit wieder ins Unternehmen einsteigen.
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